Donnerstag, 23. Mai 2013

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Öffentliches vs. private Interesse

Was darf, soll man zeigen – was nicht?

Was darf man zeigen - was nicht?, ist oft eine heikle Frage.

 

Mannheim/Weinheim/Heidelberg, 11. Juni 2012. (red) Der Umgang mit Informationen ist manchmal eine schwierige Gratwanderung. Was wiegt stärker? Das öffentliche Interesse oder das private? Aktuell gibt es in Weinheim einen Fall, der die Frage, was erlaubt ist und was nicht, wieder aufwirft.

Von Hardy Prothmann

Zur Situation: Es kommt in einem Betreuungszentrum für alte und/oder psychisch kranke Menschen zu einem Brand. Eine Bewohnerin stirbt. Es handelt sich um Brandstiftung, die Mitbewohnerin wird verdächtigt, den Brand gelegt zu haben.

Vor Ort dürfen die Reporter mit der Erlaubnis der Feuerwehr und des Landratamtes Aufnahmen machen.

Wir veröffentlichen einige Videosequenzen und Fotos des ausgebrannten Zimmers. Zuvor jedoch debattieren der Fotograf und ich, ob wir die Bilder wirklich bringen sollen.

Letztlich fällt die Entscheidung, weil wir von einem hohen öffentlichen Interesse ausgehen. Schließlich leben hier hilfsbedürftige Menschen, die Angehörige haben und der Schutz dieser besonderen Menschen muss einen hohen Standard haben, weil sie sich selbst kaum helfen können.

Die Polizei sieht das völlig anders. Es handelt sich nach deren Auffassung um einen beschlagnahmten Tatort. Sie sieht ihre Ermittlungen gefährdet, obwohl die mutmaßliche Täterin direkt gestanden hat.

Weiter führt die Polizei ein Argument an, dass auch wir in der Redaktion diskutiert haben: Die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz. Dieser Artikel bezieht sich aber überwiegend auf den Schutz vor staatlichen Behörden. Liegt aber trotzdem eine Art von Hausfriedensbruch vor?

Gerade bei Feuerwehreinsätzen fotografieren wir oft in der Nähe des Einsatzes und befinden uns in den allermeisten Fällen auf den Grundstücken von Firmen oder Privatgeländen. Allein das ist, streng genommen, schon eine Form von Hausfriedensbruch, außer, der Besitzer/Mieter erlaubt den Reportereinsatz. Das ist ganz überwiegend unsere Erfahrung, aus der sich aber kein Recht ableiten lässt. Jeder Einsatz erfordert diese Erlaubnis.

Im Fall des Brandes im Betreuungszentrum kommt die Frage hinzu, ob ein Bewohner dieselbe Stellung und dieselben Rechte hat, wie ein Besitzer/Mieter einer Wohnung? Meist sind sie weder Besitzer, noch Mieter – aber ganz sicher haben sie zumindest ein moralisches Recht auf Privatsphäre und Schutz.

Dem entgegen steht das Interesse der anderen Bewohner und Patienten, die auch ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit haben, wie in Artikel 2 Grundgesetz festgelegt. Ohne eine belegbare Dokumentation ist die Öffentlichkeit unter Umständen nur schwer zu sensibilisieren und auf möglicherweise vorhandene Missstände aufmerksam zu machen.

Rechtfertigen diese sinnvollen, der Allgemeinheit hilfreichen Ziele einer journalistischen Berichterstattung aber eben durch eine solche Berichterstattung möglicherweise entstehende “Rechtsverletzungen”?

Ein heikles Thema, das lokal jederzeit auftreten kann.

Wir würden uns über eine lebhafte Debatte und nützliche juristische Hinweise freuen – denn wir alle profitieren davon. Die Opfer, über die berichtet wird. Die interessierte Öffentlichkeit und die berichtenden Redaktionen.

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